AGB

von

Graphicvalley

INHALTSVERZEICHNIS

1. Anwendungsbereich

2. Vertragsgegenstand

3. Vertragsschluss

4. Projektzeit

5. Auftragsdurchführung

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

7. Mängelrechte des Kunden

8. Vergütung

9. Nutzungsrechte

10. Haftung

11. Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Graphicvalley, Neufeld Neufeld GbR, Hohenzollernring 42, 50672 Köln

Stand: 09.02.2022

  1. Anwendungsbereich
    1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Graphicvalley und dem Kunden ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Graphicvalley stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
    2. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
    3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Graphicvalley und dem Kunden sind schriftlich zu treffen und haben Vorrang vor diesen AGB.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Graphicvalley erstellt für den Kunden Bildmaterial (Logos, Fotos, Grafiken, 3D-Model, Videos etc.) in der vereinbarten Form und Menge auf Basis eines Konzepts. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
    2. Graphicvalley erfüllt den Vertrag durch Überlassung des Bildmaterials und Einräumung der Nutzungsrechte. Die Überlassung des Bildmaterials und der Nutzungsrechte erfolgt nach Zahlung der vollständigen Vergütung. Graphicvalley schuldet kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis (Steigerung von Umsätzen, Conversion-Rates etc.) durch die Verwendung des Bildmaterials.
  3. Vertragsschluss
    1. Graphicvalley gibt ein rechtsverbindliches Angebot ab, welches der Kunde innerhalb der im Angebot bezeichneten Frist annehmen kann. Der Vertragsschluss kann in jedweder Form erfolgen. Bei einem Vertragsschluss per Video-Call erstellt Graphicvalley mit vorheriger Zustimmung des Kunden eine Aufzeichnung.
    2. Der Kunde kann einen Auftrag gegen Zahlung einer Schadenspauschale stornieren. Die Schadenspauschale beträgt 50 % der Auftragssumme, wenn Graphicvalley mit der Leistungserbringung noch nicht begonnen hat. Nach Beginn der Leistungserbringung beträgt die Schadenspauschale 90 % der Auftragssumme. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
  4. Projektzeit
    1. Der Vertragsschluss beinhaltet den Projektbeginn und die voraussichtliche Projektdauer. Der Kunde kann keine kostenfreie Verschiebung des Projektbeginns verlangen. Graphicvalley ist nicht verpflichtet, einer Projektverschiebung zuzustimmen.
    2. Die von Graphicvalley einzuhaltende Projektdauer ist unverbindlich und kann sich um bis zu vier Wochen verlängern.
  5. Auftragsdurchführung
    1. Aufträge werden in mehreren Arbeitsschritten durchgeführt. Nach jedem Arbeitsschritt übersendet Graphicvalley dem Kunden die Arbeitsergebnisse zur Revision. Eine Revision beinhaltet das Recht des Kunden, einmalig kostenfreie Anpassungen der Arbeitsergebnisse zu verlangen. Weitere Anpassungen werden zum allgemeinen Stundensatz von 150 Euro durchgeführt. Das Recht auf Anpassung besteht nur bei Abweichungen der Arbeitsergebnisse von dem vereinbarten Konzept. Eine Abweichung von dem individuellen Geschmack des Kunden begründet kein Recht auf eine kostenfreie Anpassung.
    2. Gewünschte Anpassungen sind vollständig und detailliert innerhalb von drei Werktagen mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, so gilt das Arbeitsergebnis ohne Revision als abgenommen.
    3. Verlangt der Kunde eine Revision, so übersendet Graphicvalley dem Kunden das angepasste Arbeitsergebnis. Dieses ist vom Kunden bis zum Ende des nächsten Werktages abzunehmen. Wird die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, so gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen. Ist ein Mangel erst nach der Abnahme erkennbar, ist dieser innerhalb von 14 Tagen nach seiner Entdeckung geltend zu machen.
    4. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Nimmt der Kunde ein mangelhaftes Arbeitsergebnis ab, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm Mängelrechte nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält. 
    5. Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner, an den Arbeitsergebnisse per E-Mail versandt werden und dessen Entscheidungen verbindlich sind.
  6. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, insbesondere Informationen, Produkte und eigenes Bildmaterial unverzüglich nach Anforderung durch Graphicvalley zur Verfügung zu stellen.
    2. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung trotz Fristsetzung, so kann Graphicvalley den Auftrag kündigen und die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.
    3. Verzögert sich der Projektbeginn oder das laufende Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann Graphicvalley andere Projekte vorziehen und das Projekt des Kunden um bis zu 8 Wochen verschieben. 
  1. Mängelrechte des Kunden
    1. Graphicvalley hat bei der Erstellung des Bildmaterials einen künstlerischen Gestaltungsraum. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn Graphicvalley von spezifischen Vorgaben des Kunden nicht nur unwesentlich abweicht. Nachträgliche Korrekturwünsche des Kunden begründen keine Mängelrechte.
    2. Sofern der Kunde bereits vor Fertigstellung von Arbeitsergebnissen Mängel erkennt, ist er verpflichtet, Graphicvalley auf diese hinzuweisen. 
    3. Zeigt sich nach der Abnahme ein Mangel, so ist Graphicvalley nur dann zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn die Ursachen für den Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden waren und nicht erst später entstanden sind.
    4. Macht der Kunde einen Mangel geltend und stellt sich nach einer Fehlersuche heraus, dass kein Mangel vorliegt oder nicht von Graphicvalley verursacht worden ist, so ist der Kunde verpflichtet, die für die Fehlersuche aufgewendete Zeit von Graphicvalley mit dem allgemeinen Stundensatz gemäß Ziffer 8.2 zu vergüten.
    5. Mängelrechte des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.
    6. Es liegt kein Mangel vor, wenn das vom Kunden übermittelte Material oder Produkt fehlerhaft oder aktualisiert worden ist und von Graphicvalley als Basis der Bilder benutzt wird. Auch entsteht hieraus kein Anspruch auf eine Revision.
  2. Vergütung
    1. Sofern Angebote von Graphicvalley nicht als unverbindliche Kostenvoranschläge gekennzeichnet sind, handelt es sich um Festpreise. Die vereinbarte Vergütung ist in Höhe von 50 % nach Vertragsschluss als Anzahlung fällig. Die restlichen 50 % der Vergütung sind innerhalb von sieben Werktagen nach Abnahme des letzten Arbeitsergebnisses zur Zahlung fällig.
    2. Nicht geschuldete Revisionen oder Änderungen werden mit dem allgemeinen Stundensatz von Graphicvalley in Höhe von 150 Euro berechnet. Die Vergütung ist innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig. 
    3. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz der EZB sowie eine Pauschale in Höhe von 40, – Euro gem. § 288 Abs. 5 BGB. Graphicvalley kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
    4. Graphicvalley ist berechtigt, eine Zahlung per SEPA-Lastschrift zu verlangen. In diesem Fall übersendet Graphicvalley dem Kunden ein Lastschriftmandat, welches dieser zu erteilen hat. Bei Nichteinlösung von Lastschriften ist der Kunde zur Erstattung der Bankgebühren und Zahlung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr verpflichtet.
    5. Graphicvalley ist berechtigt bei Fertigstellung von einzelnen Positionen eines Angebotes, dieses separat mit einer Teilrechnung abzurechnen.
  3. Nutzungsrechte
    1. Graphicvalley räumt dem Kunden die ausschließlichen und zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem erstellten Bildmaterial ein. Rechte an dem Rohmaterial werden nicht eingeräumt. Graphicvalley ist nicht verpflichtet, Rohmaterial aufzubewahren. 
    2. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung. Eine Nutzung des Bildmaterials ist dem Kunden vor der vollständigen Zahlung nicht gestattet. Die Entfernung von Wasserzeichen erfolgt nach Zahlungseingang der vollständigen Vergütung.
    3. Graphicvalley ist berechtigt, das für den Kunden erstellte Bildmaterial in seiner Werbung und Kommunikation zu verwenden und den Kunden namentlich zu nennen. Das Nennungsrecht umfasst die Verwendung des Unternehmenslogos des Kunden. Graphicvalley hat ein Recht zur Namensnennung im Zusammenhang mit der Verwendung des erstellten Bildmaterials.
    4. Der Kunde ist auf Nachfrage von Graphicvalley verpflichtet die positiven Auswirkungen auf relevante Metriken, die durch die Arbeit von Graphicvalley entstanden sind, mitzuteilen. Graphicvalley ist berechtigt diese in einem Fallbeispiel zu veröffentlichen.
  4. Haftung
    1. Graphicvalley haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Produkten des Kunden bei dem Rückversand. 
    2. Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei der Verwendung der Arbeitsergebnisse alleine verantwortlich. Das Gleiche gilt für die Beachtung von Rechten Dritter. Graphicvalley führt keine Recherchen hinsichtlich bestehender Schutzrechte von Dritten durch.
    3. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Mitverschulden des Kunden mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Kunden oder von Graphicvalley verursacht worden ist. Ein Mitverschulden liegt auch vor, wenn es der Kunde unterlassen hat, Graphicvalley auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die Graphicvalley weder kannte noch kennen musste, oder dass der Kunde es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
  5. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
    2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.